Laut dem Tierschutzgesetz, darf der Tierchip von einer Person vorgenommen werden, die dazu qualifiziert ist.
§ 6 Absatz 1: “[…]eine nach artenschutzrechtlichen Vorschriften vorgeschriebene Kennzeichnung[…]” darf “auch durch eine andere Person [Anm.: also nicht nur von einem Tierarzt] vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.” Wie diese “notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten” im Einzelnen spezifiziert werden, sagt das Gesetz leider nicht aus. Es ist geplant, dass eine Projektgruppe eine Qualifizierungsbeschreibung erstellt.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihr Tier von einem Tierarzt kennzeichnen, falls Sie keine Erfahrung mit der Tierkennzeichnung haben! Viele Tierärzte sind dazu bereit, Tierchips zu verwenden, die Sie bei uns erwerben und mitbringen. So können Sie dem Tier unnötiges Leid ersparen und trotzdem Geld sparen.
Die linke Halsseite, wo der Chip eingepflanzt wird, ist bei vielen Tieren eine recht empfindliche, von Blutgefäßen durchzogene Stelle. Deswegen sollte die Kennzeichnung einem Fachmann überlassen werden.